Totholzentfernung
Baumeigentümer*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Bäume Sorge zu tragen. Die unmittelbarste und häufigste Gefahrenquelle im Bereich eines Baumes sind tote Äste, welche bereits bei leichten Belastungen, z.B. Wind oder Schnee, abbrechen und dadurch Menschen und Sachwerte gefährden können.
Des Weiteren bietet abgestorbenes Geäst Siedlungsmöglichkeiten für Käfer oder holzzersetzende Pilze.
Im Rahmen einer Totholzentfernung werden tote und gebrochene Äste aus der Krone herausgenommen. Gleichzeitig können auch Faulstellen rechtzeitig erkannt werden.
Diese Arbeit kann genehmigungsfrei das gesamte Jahr durchgeführt werden.
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