Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, ganze Krone)
Eine Einkürzung der gesamten Baumkrone kommt meist zur Anwendung, wenn die Verkehrssicherheit im Umfeld des Baumes durch die Krone beeinträchtigt ist – oder diese mit Gebäuden in Konflikt kommt. Auch wird damit die Windlast für den Baum verringert und sichert so die Standsicherheit.
Wichtig: Mit oft zu beobachtender „Baumverstümmelung“ hat dieses Verfahren nichts zu tun, eine fachlich korrekt durchgeführte Kroneneinkürzung sollte abhängig von der Baumart 30% nicht überschreiten.
Bei der Kronenteileinkürzung hingegen werden nur einzelne Äste gekürzt. Durch eine solche gezielte Reduzierung in einzelnen Teilbereichen kann z.B. einem einseitigen Wachstum des Baumes entgegengewirkt werden.
Da eine Reduzierung einen massiven Eingriff in die Baumstruktur darstellt, muss sie in jedem Fall vorher beim zuständigen Umweltamt beantragt und genehmigt werden. Der Ausführungszeitraum für diese Maßnahme liegt in der Regel zwischen Oktober und März, kann aber auch mit Ausnahme in den Sommermonaten erfolgen.
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