Kro­nen­ein­kür­zung

Ein­kür­zung (ein­zel­ne Äste, Tei­le der Kro­ne, gan­ze Krone)

ArboSano, Kroneneinkürzung in BerlinEine Ein­kür­zung der gesam­ten Baum­kro­ne kommt meist zur Anwen­dung, wenn die Ver­kehrs­si­cher­heit im Umfeld des Bau­mes durch die Kro­ne beein­träch­tigt ist – oder die­se mit Gebäu­den in Kon­flikt kommt. Auch wird damit die Wind­last für den Baum ver­rin­gert und sichert so die Standsicherheit.
Wich­tig: Mit oft zu beob­ach­ten­der „Baum­ver­stüm­me­lung“ hat die­ses Ver­fah­ren nichts zu tun, eine fach­lich kor­rekt durch­ge­führ­te Kro­nen­ein­kür­zung soll­te abhän­gig von der Baum­art 30% nicht überschreiten.

Bei der Kro­nen­teil­ein­kür­zung hin­ge­gen wer­den nur ein­zel­ne Äste gekürzt. Durch eine sol­che geziel­te Redu­zie­rung in ein­zel­nen Teil­be­rei­chen kann z.B. einem ein­sei­ti­gen Wachs­tum des Bau­mes ent­ge­gen­ge­wirkt werden.

Da eine Redu­zie­rung einen mas­si­ven Ein­griff in die Baum­struk­tur dar­stellt, muss sie in jedem Fall vor­her beim zustän­di­gen Umwelt­amt bean­tragt und geneh­migt wer­den. Der Aus­füh­rungs­zeit­raum für die­se Maß­nah­me liegt in der Regel zwi­schen Okto­ber und März, kann aber auch mit Aus­nah­me in den Som­mer­mo­na­ten erfolgen.

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