Baum­schutz­ver­ord­nun­gen in unse­rem Einzugsbereich

Bei Arbei­ten an Bäu­men sind die jewei­li­gen gel­ten­den Baum­schutz­ver­ord­nun­gen der Städ­te und Gemein­den bzw. Land­krei­se zu beach­ten. Die wich­tigs­ten Regel­wer­ke inner­halb unse­res Ein­zugs­ge­biets fin­den Sie unten­ste­hend verlinkt.

Selbst­ver­ständ­lich arbei­ten wir stets im Ein­klang mit der jeweils gel­ten­den Baum­schutz­ver­ord­nung des Ein­satz­or­tes. Auch bera­ten wir Sie ger­ne bei auf­kom­men­den Fra­gen. Spre­chen Sie uns an!