Baumkontrolle in Berlin & Umgebung
Rechtssicher. Dokumentiert. Zuverlässig.
Erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht & beugen Sie (Sturm)Schäden vor.
Wir prüfen Ihre Bäume fachgerecht nach FLL-Richtlinien und dokumentieren alles rechtssicher.
Als Ergebnis erhalten Sie ein Kontrollbericht, der entweder
+ Ihre Bäume als verkehrssicher dokumentiert — als Nachweis im Schadensfall, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
ODER
+ Maßnahmen festlegt, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig sind.
+ In seltenen Fällen ist die Verkehrssicherheit nicht wiederverstellbar, dann wird eine Fällung empfohlen oder es ist eine eingehende Untersuchung notwendig, um die Beurteilung abzuschließen.
In jedem Fall begleiten wir Sie gern im gesamten Prozess.
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Preise
Transparente Preise – ohne Überraschungen
- 65€ Anfahrt (zzgl. 19% Mwst = 77,35€ Brutto) (Sie können sich die Anfahrt auch gern mit Ihren Nachbarn teilen.)
- Baumkontrolle: 30 € pro Baum (Staffelpreise ab 5 Bäumen) (zzgl. 19% Mwst = 35,70€ Brutto) = in Summe 113,05€ Brutto für einen Baum
- Jahresverträge möglich — Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern. (Schauen Sie auch gern in unsere 360 Grad Broschüre für unseren Leistungsumfang und unser “Rundum Sorglos Paket”)
- Neukundenangebot: Sollten Maßnahmen bei Ihren Bäumen notwendig sein, geben wir Ihnen gern 50% der Kosten der Kontrolle als Gutschrift für die Erledigung dieser Maßnahmen.
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Muss ich meine Bäume kontrollieren lassen?
Grundsätzlich müssen alle Bäume regelmäßig kontrolliert werden, in deren Umgebung sich öffentliches Leben abspielt und mögliche Gefahren durch den Baum dafür ausgehen. Sonst können bei möglichen auftretenden Schäden, durch z.B. herunterfallende Äste, Schadensersatzansprüche gegen den Grundstücksinhaber gestellt werden und Versicherungen lehnen wahrscheinlich die Kostenübernahme auf Grund von Pflichtverletzungen ab.
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
“Es existiert kein Gesetz, welches besagt, wie häufig ein Baumbesitzer seine Bäume zu kontrollieren hat. Oder wie regelmäßig er einen Baumkontrolleur damit beauftragen muss, um der Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun.” {1}
Seit 2010 ist jedoch weitgehend anerkannt, dass die Kontrollrichtlinien der FLL richtungsweisend dafür sind, wie oft ein Baum kontrolliert werden sollte. Diese geben Intervalle je nach Alter und Zustand des Bäumes vor. Vereinfacht sind diese so darstellbar:
|
Jugendphase : |
ggf. nicht notwendig |
*¹stärker geschädigt: |
|
Altersphase : |
alle 1–2 Jahre |
*¹1x jährlich |
|
Reifephase : |
alle 2–3 Jahre |
*¹1x jährlich |
Insbesondere das Urteil vom Oberlandesgericht Köln vom 29.07.2010 — 7 U 31/10 — ist hier richtungsweisend. Darin steht:
“Eine starre Kontrolle zweimal im Jahr wird mittlerweile als baumpflegerisch nicht sinnvoll und angezeigt angesehen, weil sie den Umständen des Einzelfalles nicht gerecht wird (Hötzel, VersR 04,1234, 1237; Otto VersR 04, 878, 879; Breloer VersR 94, 359; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 4. Aufl. 2007 Rz. 439; OLG Hamm VersR 94, 357). Dem trägt die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. [FLL] entwickelte Baumkontrollrichtlinie, erschienen im Dezember 2004, Rechnung, die die Häufigkeit der angemessenen Kontrolle aufgrund forstwissenschaftlicher Untersuchungen nach der Gefahrenlage, der Baumart, dem Standort und dem Alter des Baumes in differenzierter Weise bestimmt.” {2}
Wer kann eine Kontrolle durchführen?
Grundsätzlich kann dies jede:r tun. Dies sollte dann in jedem Fall dokumentiert werden. Ist man dabei nicht in der Lage, eine Gefahr ausreichend zu beurteilen, muss ein Fachmann hinzugezogen werden. Für diese “ausreichende Beurteilung” muss man sich das notwendige Wissen aneignen: “Ist der Schaden eingetreten, prüfen Sachverständige, ob der Schaden vorhersehbar war. Nur weil die Chance besteht, dass ein Baum umfällt, ist ein Baumeigentümer noch nicht haftbar. Eine Schuld besteht erst, wenn er im Vorfeld die Gefahr erkennen und abwenden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Baumeigentümer über das erforderliche Wissen verfügt. Es gilt der Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Er ist verpflichtet, sich das nötige Wissen anzueignen oder die Baumkontrolle extern zu vergeben.” {1}
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren sie uns gern!
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030 666 27 448 — Mo-Fr 9(:30)-15(:30) Uhr
info {at} arbosano.de


