Lichtraumprofilschnitt
Unter dem sogenannten Lichtraum versteht man den Verkehrsraum über Straßen, sowie Geh- und Radwegen. Über Fahrbahnen müssen gemäß geltenden gesetzlichen Regelungen 4,50 Meter lichter Raum eingehalten werden – über Radwegen und Fußwegen sind 2,50 Meter vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass Bäume an Verkehrswegen in öffentlichen Raum in bestimmten Abständen beschnitten werden müssen um diese Lichtraumprofile sowie die Verkehrssicherheit zu garantieren.
Auch Verkehrszeichen, Stromtrassen oder Fahrleitungen von Schienenfahrzeugen müssen regelmäßig freigeschnitten werden um Gefahren abzuwenden.
Diese Arbeit kann genehmigungsfrei das gesamte Jahr durchgeführt werden.
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