Baumfällarbeiten
In manchen Situationen kann die Fällung eines Baumes unumgänglich sein – beispielsweise bei Baumaßnahmen oder wenn dieser eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt.
ArboSano ist Ihr Ansprechpartner für fachgerechte und sichere Baumfällungen im Großraum Berlin, auch an schwer zugänglichen Orten. Wir finden für jeden Baum die passende Fälltechnik — unser Augenmerk liegt dabei stets auf dem Schutz von Personen und umliegenden Gebäuden.
Wir unterstützen Sie von der Beratung und Planung bis zur Entsorgung des Baummaterials. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung.
Wissenswertes
Bäume dürfen ohne Ausnahmegenehmigungen nur in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und März gefällt werden. Um einen geschützten Baum fällen zu können ist eine Fällgenehmigung notwendig. Diese können sie selber beantragen oder aber uns damit beauftragen. Um eine Fällgenehmigung zu erwirken bedarf es allerdings anerkennungswürdige Gründe, die nicht selten erst durch ein Gutachten einer Fachfirma Gewicht bekommen.
Gesetzliche Regelungen in Berlin:
In Berlin stehen alle Laubbäume (außer Obstbäume) und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie von den Obstbaumarten die Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist und alle nach § 6 BaumSchVO als Ersatz gepflanzten Bäume (ohne Mindestumfang).
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hier zur Seite und unterstütze Sie in dem bürokratischen Prozess. Sprechen Sie uns gerne an!